Das Immobilien- und Baurecht bildet seit Beginn meiner juristischen Ausbildung einen zentralen Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit. In diesem Bereich berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Vermietung sowie der Bebauung von Grundstücken – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Kontext.
Neben einer fundierten rechtlichen Expertise profitieren Sie dabei insbesondere von meiner umfangreichen praktischen Erfahrung mit grenzüberschreitenden Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Ziel meiner Tätigkeit ist stets eine rechtssichere, wirtschaftlich durchdachte und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Lösung.
Das Immobilienrecht in Italien umfasst sowohl den zivilrechtlichen Bereich – insbesondere Erwerb, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien – als auch den öffentlich-rechtlichen Bereich mit Themen wie Bauplanungsrecht, Baugenehmigungen (permesso di costruire), Nutzungsänderungen und städtebauliche Vorgaben.
Der Erwerb einer Immobilie in Italien erfordert sorgfältige rechtliche Vorbereitung. Dem Kaufvorvertrag (compromesso) kommt zentrale Bedeutung zu: Er begründet bindende Verpflichtungen und ist in der Regel mit einer erheblichen Anzahlung verbunden. Wegen seiner Reichweite und der eingeschränkten Rücktrittsmöglichkeiten sollten Objekt und Vertrag vor der Unterzeichnung gründlich geprüft werden.
Meine Beratung umfasst die rechtliche Prüfung des Kaufvorvertrags, die Begleitung der notariellen Beurkundung (rogito), die Due Diligence in Grundbuch und Kataster, die Klärung der baurechtlichen Situation sowie die steuerlichen Aspekte beim Erwerb.
mehr erfahren ›Die Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie in Italien – sei es als Ferienunterkunft, Wohnraum oder Gewerbefläche – unterliegt spezifischen zivil- und steuerrechtlichen Vorgaben. Eine rechtssichere Vertragsgestaltung ist für Eigentümer wie Mieter entscheidend, um Haftungsrisiken zu vermeiden und wirtschaftliche Ziele zu erreichen.
Ich berate zu Vertragsformen (Wohnraummiete, Gewerbemiete, Ferienvermietung), zu den behördlichen Anforderungen der Kurzzeitvermietung (CIN, Meldepflichten) sowie zur steuerlichen Gestaltung – einschließlich der cedolare secca als Pauschalbesteuerungsoption.
mehr erfahren ›Bau- und Sanierungsvorhaben in Italien unterliegen einer komplexen Vielzahl öffentlich-rechtlicher wie auch zivilrechtlicher Regelungen. Für eine rechtssichere Umsetzung ist es unerlässlich, die baurechtlichen Voraussetzungen, Genehmigungspflichten und vertraglichen Grundlagen frühzeitig zu prüfen.
Die Beratung umfasst Genehmigungsverfahren (permesso di costruire, SCIA, CILA), die Prüfung der baurechtlichen Situation, die Vertragsgestaltung mit Architekten und Bauunternehmen sowie die Kommunikation mit Behörden. Besonders in der Lombardei und an den oberitalienischen Seen verfüge ich über ein etabliertes Netzwerk vor Ort.
mehr erfahren ›Gewerbliche Immobilienprojekte in Italien – Hotellerie, Tourismus, Handel, Industrie oder Logistik – erfordern eine integrierte rechtliche und strategische Beratung. Asset Deals, Share Deals und SPV-Strukturen bieten unterschiedliche rechtliche und steuerliche Profile, die sorgfältig auf das jeweilige Investitionsziel abgestimmt werden müssen.
Schwerpunkte: Transaktionsstrukturierung und Due Diligence, Gewerbemietverträge für Büro-, Handels- und Tourismusflächen, bau- und planungsrechtliche Begleitung von Entwicklungsprojekten sowie außergerichtliche und gerichtliche Streitbeilegung.
mehr erfahren ›Der Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung einer Immobilie in Italien sind mit einer Vielzahl steuerlicher Verpflichtungen verbunden. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von Objekttyp, Nutzung, Eigentümerstatus und der zugrunde liegenden Transaktion ab und erfordert eine gründliche rechtliche und steuerliche Analyse.
Beratungsfelder: Erwerbssteuern (imposta di registro, IVA), laufende Abgaben (IMU, TARI), Besteuerung von Mieteinnahmen (IRPEF, cedolare secca), Kapitalertragsteuer bei Veräußerungen sowie grenzüberschreitende Doppelbesteuerungsabkommen. Ich arbeite mit qualifizierten Steuerberatern zusammen.
mehr erfahren ›Immobilien in Italien sind regelmäßig Bestandteil grenzüberschreitender Erbfälle. In solchen Konstellationen sind nicht nur die Vorschriften des italienischen Erbrechts zu beachten, sondern auch das internationale Privatrecht, steuerliche Rahmenbedingungen sowie oftmals das Heimatrecht der Erben.
Ich prüfe die erb- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, berate zur Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung, zu Erbengemeinschaften und der Auseinandersetzung unter Miterben sowie zur Übertragung oder Veräußerung geerbter Immobilien.
mehr erfahren ›Immobilienrechtliche Mandate in Italien berühren oft weitere Rechtsgebiete wie Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht oder Umweltrecht. Durch meine Zulassung in beiden Rechtsordnungen und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern gewährleiste ich eine umfassende und praxisnahe Beratung.
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