In einem zunehmend integrierten Europa bleiben Rechtsfragen selten auf eine einzige Rechtsordnung beschränkt. Grenzüberschreitende Sachverhalte werfen Fragen des anwendbaren Rechts, der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung ausländischer Entscheidungen auf, die Spezialkenntnisse an der Schnittstelle zwischen nationalem Recht und europäischen Regelungen erfordern.

Grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten und Verfahren stellen häufig komplexe Folgefragen: Welches Gericht ist zuständig? Welches Recht ist anwendbar? Wie kann ein ausländisches Urteil im Inland vollstreckt werden? Diese Fragen sind für Mandantinnen und Mandanten mit Bezug zu beiden Rechtsordnungen von unmittelbarer praktischer Bedeutung.

Mein besonderer Fokus liegt auf dem deutsch-italienischen Rechtsverkehr – von der Koordination grenzüberschreitender Verfahren über die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen bis hin zur außergerichtlichen Streitbeilegung und Mediation. Dabei stütze ich mich auf die einschlägigen EU-Verordnungen (Brüssel Ia, Rom I, Rom II, EuErbVO) sowie die einschlägigen bilateralen und multilateralen Abkommen.

Europäisches Recht

Meine Leistungen

Meine Expertise in beiden Rechtssystemen ermöglicht es mir, die Rechtslage ganzheitlich zu beurteilen und Sie strategisch zu beraten, wie Sie in grenzüberschreitenden Streitigkeiten am effektivsten vorgehen.

Klare Orientierung in grenzüberschreitenden Verfahren

Gerne berate ich Sie zu Fragen des anwendbaren Rechts, der internationalen Zuständigkeit und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im deutsch-italienischen Rechtsraum.

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