In einem zunehmend integrierten Europa bleiben Rechtsfragen selten auf eine einzige Rechtsordnung beschränkt. Grenzüberschreitende Sachverhalte werfen Fragen des anwendbaren Rechts, der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung ausländischer Entscheidungen auf, die Spezialkenntnisse an der Schnittstelle zwischen nationalem Recht und europäischen Regelungen erfordern.
Grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten und Verfahren stellen häufig komplexe Folgefragen: Welches Gericht ist zuständig? Welches Recht ist anwendbar? Wie kann ein ausländisches Urteil im Inland vollstreckt werden? Diese Fragen sind für Mandantinnen und Mandanten mit Bezug zu beiden Rechtsordnungen von unmittelbarer praktischer Bedeutung.
Mein besonderer Fokus liegt auf dem deutsch-italienischen Rechtsverkehr – von der Koordination grenzüberschreitender Verfahren über die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen bis hin zur außergerichtlichen Streitbeilegung und Mediation. Dabei stütze ich mich auf die einschlägigen EU-Verordnungen (Brüssel Ia, Rom I, Rom II, EuErbVO) sowie die einschlägigen bilateralen und multilateralen Abkommen.
Meine Leistungen
- Beratung zum anwendbaren Recht in grenzüberschreitenden Sachverhalten (Rom I, Rom II)
- Internationale Zuständigkeit und Gerichtsstandswahl (EuGVVO / Brüssel Ia)
- Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in Italien und umgekehrt
- Europäische Vollstreckungsverfahren (Europäischer Zahlungsbefehl, Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen)
- Beratung zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
Meine Expertise in beiden Rechtssystemen ermöglicht es mir, die Rechtslage ganzheitlich zu beurteilen und Sie strategisch zu beraten, wie Sie in grenzüberschreitenden Streitigkeiten am effektivsten vorgehen.