Nach der EU-Erbrechtsverordnung bestimmt sich das anwendbare Erbrecht nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes. Die Verordnung erlaubt es, stattdessen das Heimatrecht zu wählen.
Eine solche Rechtswahl kann erhebliche Auswirkungen auf die Erbfolge haben und bedarf sorgfältiger Prüfung im Hinblick auf Wirksamkeit, Reichweite und steuerliche Konsequenzen. Ich berate zur optimalen Gestaltung in Ihrem konkreten Fall.
Das italienische Erbrecht kennt verschiedene Testamentsformen: das notarielle öffentliche Testament (testamento pubblico), das geheime Testament (testamento segreto) und das eigenhändige Testament (testamento olografo).
Jede Form erfordert strenge Formeinhaltung. Die Wahl der Testamentsform hängt von den individuellen Umständen ab und beeinflusst die spätere Anerkennung und Durchsetzung – insbesondere in grenzüberschreitenden Erbfällen.
Wenn mehrere Erben eine Immobilie in Italien gemeinsam erben, stellen sich Fragen zur Verwaltung, Nutzung und steuerlichen Abwicklung des gemeinsamen Eigentums.
Lösungen werden durch Teilungsvereinbarungen, Immobilienveräußerungen oder die Übertragung von Miteigentumsanteilen gefunden, die im Grundbuch einzutragen sind. Ich begleite die Auseinandersetzung von der Einigung bis zum Grundbuchvollzug.
In Italien geerbte oder geschenkte Immobilien unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad, dem Katasterwert und möglichen Freibeträgen abhängt.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind Steuerabkommen zwischen Deutschland und Italien zu berücksichtigen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ich arbeite mit qualifizierten Steuerberatern in beiden Ländern zusammen.
Die Nachlassabwicklung in Italien erfordert die Koordination mit Notaren, Grundbuchämtern und Steuerbehörden – einschließlich der Beschaffung von Erbfolgedokumenten und der Klärung steuerlicher Pflichten.
Ich begleite Sie durch diesen Prozess und stelle die reibungslose Abwicklung in beiden Rechtssystemen sicher – von der Erbschaftssteuererklärung bis zur Eintragung im italienischen Grundbuch.