Im Handelsrecht berate und vertrete ich Unternehmen in sämtlichen rechtlichen Belangen des nationalen und internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Dies umfasst insbesondere die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Liefer- und Vertriebsverträgen, Handelsvertreter- und Vertragshändlervereinbarungen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Schnittstelle zwischen dem deutschen und dem italienischen Handelsrecht. Hier gilt es nicht nur, die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Traditionen in Einklang zu bringen, sondern zugleich die unionsrechtlichen Vorgaben und internationalen Handelsabkommen zu berücksichtigen.

Mein Ansatz verbindet eine präzise juristische Analyse mit einem klaren Verständnis für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und praktischen Erfordernisse des Handelsverkehrs. Ziel ist es, rechtssichere und zugleich praktikable Lösungen zu entwickeln.

Handelsrecht Hamburg

Meine Leistungen

Im grenzüberschreitenden Handelsverkehr zwischen Deutschland und Italien entstehen häufig Rechtsfragen hinsichtlich des anwendbaren Rechts und der internationalen Zuständigkeit. Ich berate Sie dabei, wie Sie Ihre Verträge so gestalten, dass auf beiden Seiten Rechtssicherheit besteht.

Gestaltung und Durchsetzung handelsrechtlicher Ansprüche

Ich berate und vertrete Unternehmen bei der vertraglichen Gestaltung und Absicherung ihrer Handelsgeschäfte ebenso wie bei der konsequenten Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Konfliktfall. Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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