Beim Erwerb fallen je nach Objekttyp verschiedene Steuern an: Die Grunderwerbsteuer (imposta di registro) wird regelmäßig auf Grundlage des Katasterwerts bemessen, mit reduzierten Sätzen für Erstwohnungen und landwirtschaftliche Nutzung. Bei Erwerb von Neubauten vom Bauträger fällt stattdessen Mehrwertsteuer (IVA) an. Hinzu kommen Hypotheken- und Katastergebühren (imposta ipotecaria e catastale).
Als Eigentümer einer Immobilie in Italien fallen laufende Abgaben an: Die IMU (Imposta Municipale Unica) als Grundsteuer wird auf Grundlage des Katasterwerts und der Nutzungsart berechnet. Hinzu kommen TASI (Gemeindesteuer für öffentliche Dienste) und TARI (Abfallgebühr). Diese Abgaben variieren erheblich je nach Gemeinde.
Mieteinnahmen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer (IRPEF). Eigentümer können zwischen der regulären Besteuerung und der cedolare secca – einer pauschalen Abgeltungssteuer – wählen, die vor allem bei Wohnraummiete attraktiv ist. Gewerbliche Vermietung kann der Mehrwertsteuer unterliegen.
Verkäufe innerhalb bestimmter Fristen oder zu gewerblichen Zwecken können Kapitalertragsteuer auslösen. Erbschaften und Schenkungen unterliegen der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad, dem Katasterwert und möglichen Freibeträgen abhängt.
Für Nicht-Residenten stellt sich die Herausforderung, die italienischen Steuerregeln mit dem Heimatrecht und den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zu koordinieren. Eine enge Abstimmung mit Steuerexperten in beiden Ländern verhindert widerstreitende Pflichten und unnötige Steuerbelastungen.