Das italienische Miet- und Pachtrecht unterscheidet zwischen Wohnraummietverträgen (locazione ad uso abitativo), gewerblichen Mietverträgen (locazione ad uso commerciale) und Pachtverträgen (contratti di affitto di azienda). Wohnraummietverträge unterliegen spezifischen Vorgaben zu Laufzeit, Kündigungsfristen und Instandhaltungspflichten. Gewerbliche Mietverträge bieten größeren Gestaltungsspielraum.
Regelmäßige Ferienvermietung oder Angebote über digitale Plattformen erfordern die Registrierung bei der Gemeinde sowie eine Codice Identificativo Regionale (CIR) bzw. Codice Identificativo Nazionale (CIN). Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Zusätzliche Anforderungen umfassen Meldepflichten gegenüber der Polizei (alloggiati web) sowie Sicherheits- und Hygienestandards. Mieteinnahmen unterliegen der italienischen Einkommensteuer; ausländische Eigentümer müssen zudem die Pflichten im Heimatland beachten.
Im gewerblichen Bereich ist die Vertragsfreiheit deutlich stärker ausgeprägt. Sorgfältige Vertragsgestaltung sichert die Interessen beider Parteien ab. Relevante Regelungen betreffen Umbau- und Nutzungspflichten sowie Haftung, Gewährleistung und Rückbauverpflichtungen.
Einnahmen aus Vermietung unterliegen grundsätzlich der italienischen Einkommensteuer (IRPEF). Für Wohnraummietverträge steht die cedolare secca als pauschale Abgeltungssteuer zur Verfügung. Die steuerliche Behandlung ist eng mit der zivilrechtlichen Vertragseinordnung verknüpft. Ich arbeite mit qualifizierten Steuerberatern zusammen.