Als zweisprachiger Rechtsanwalt und Avvocato stabilito begleite ich Sie bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge – von der Bestandsaufnahme des Vermögens über die Rechtswahl bis zur rechtssicheren Hinterlegung und Registrierung Ihres Testaments in beiden Ländern.
Bei deutsch-italienischen Nachlassverhältnissen ist eine strukturierte Planung unerlässlich: Die EU-Erbrechtsverordnung, unterschiedliche Pflichtteilssysteme und fehlende Doppelbesteuerungsabkommen machen individuelle Lösungen notwendig. Diese Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Schritte einer rechtssicheren Nachlassplanung mit Bezug zu Italien.
Am Anfang jeder Nachlassplanung steht eine vollständige Inventur des Vermögens – getrennt nach Ländern und Vermögensarten.
Praxistipp: Erstellen Sie eine strukturierte Vermögensübersicht und hinterlegen Sie diese an sicherem Ort – idealerweise gemeinsam mit dem Testament.
Die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) bestimmt, welches Erbrecht auf den gesamten Nachlass Anwendung findet. Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers.
Die Wahl des anwendbaren Rechts sollte strategisch getroffen werden: Welches Recht bietet mehr Gestaltungsfreiheit? Welches Pflichtteilssystem ist für die geplante Verteilung günstiger? Sind Testamentsvollstrecker oder Erbverträge gewünscht?
Die Formwahl richtet sich nach dem anzuwendenden Recht und den praktischen Bedürfnissen der Nachlassplanung.
Empfehlung: Bei grenzüberschreitendem Vermögen das Testament immer auf Kompatibilität mit dem ausländischen Abwicklungsrecht prüfen lassen – ein formgültiges deutsches Testament kann in der Praxis in Italien schwer umzusetzen sein.
Sowohl das deutsche als auch das italienische Recht schützen nahe Angehörige durch unentziehbare Mindestanteile. Diese Ansprüche sind bei der Testamentsgestaltung zwingend zu beachten.
Praxistipp: Bestehende Schenkungsimmobilien im Portfolio vor jedem Immobilienkauf auf Datum der Grundbucheintragung prüfen. In der Praxis werden zunehmend spezielle Versicherungspolicen eingesetzt, um Käufer und finanzierende Banken gegen das wirtschaftliche Risiko einer späteren Restitutionsklage abzusichern.
Wer übernimmt im Erbfall die Verwaltung des Nachlasses – vor allem in einem Land, in dem die Erben möglicherweise nicht ansässig sind?
Praxistipp: Eine notarielle procura speciale für einen in Italien ansässigen Vertrauensanwalt oder Notariatsbeauftragten kann die Nachlassabwicklung erheblich beschleunigen.
Da kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien für Erbschaftsteuern besteht, ist eine proaktive Steuerplanung besonders wichtig.
Ein Testament nützt nur, wenn es im Erbfall auch auffindbar ist. Beide Länder bieten Hinterlegungs- und Registrierungsmöglichkeiten.
Wichtig: Ein späteres Testament hebt ein früheres grundsätzlich auf. Bei mehreren Testamenten (z. B. eines für das deutsche, eines für das italienische Vermögen) ist auf Widerspruchsfreiheit und klare Abgrenzung zu achten. Der Widerruf eines olographen Testaments erfolgt durch Vernichtung – das bloße Zurückfordern aus der Hinterlegung genügt dafür nicht.
Die Nachlassplanung sollte um Regelungen für den Fall ergänzt werden, dass die handelnde Person zu Lebzeiten nicht mehr selbst entscheiden kann.
Empfehlung: Vollmachten und Patientenverfügung regelmäßig auf Aktualität prüfen und in beiden Ländern geeignet hinterlegen. Informieren Sie Bevollmächtigte über Inhalt und Aufbewahrungsort.
Sie möchten Ihre Nachfolge rechtssicher und steueroptimiert gestalten – mit Vermögen in Deutschland und Italien? Ich berate Sie individuell zu Testament, Rechtswahl, Pflichtteil und Erbschaftsteuer. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf.
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